Die Trinkwasserrichtlinie schreibt vor, dass die Bestandteile, Zusammensetzungen und Ausgangsstoffe von Materialien, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, die dazu bestimmt sind, mit Trinkwasser in Berührung zu kommen (von der Quelle bis zum Wasserhahn), auf einer der vier europäischen Positivlisten stehen müssen.
Materialien, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, werden gemäß den Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit behandelt.
Die Europäische Kommission hat für vier verschiedene Arten von Materialien, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, Positivlisten verabschiedet:
- organisch (Entscheidung 2024/367 Anhang I)
- metallisch; (Entscheidung 2024/367 Anhang II)
- zementhaltig; (Entscheidung 2024/367 Anhang III)
- Emaille, Keramik oder andere anorganische Materialien. (Beschluß 2024/367 Anhang IV)
Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung ab dem 31.12.2026 gilt und dass vom 13.07.2021 bis zum 31.12.2026 Artikel 3 der Entscheidung 2024/367 (Übergangsbestimmungen) in Kraft ist.
Die Positivliste der ökologischen Materialien umfasst die Liste der Materialien aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, in Anhang I der Verordnung der Kommission über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen ((EU) Nr. 10/2011).
Merkmale der europäischen Positivlisten
Es gibt bestimmte Merkmale, die für alle europäischen Positivlisten gelten.
- EUPL-Nummer: Jeder Eintrag hat eine eindeutige 4-stellige Nummer der Europäischen Positivliste (EUPL).
- Verfallsdatum: Jedem Eintrag in einer Positivliste ist ein Verfallsdatum für die Erlaubnis zur Verwendung des Stoffes bei der Herstellung von Materialien in Kontakt mit Trinkwasser zugeordnet.
- Verwendungsbedingungen eines aufgelisteten Ausgangsstoffs, einer Zusammensetzung oder eines Bestandteils: spezifische Bedingungen, maximal zulässige Konzentrationsgrenzen (MTCtap). Chemische Verbindungen, die als Verunreinigungen oder Reaktionsprodukte vorliegen, sind eingeschlossen.
Die Wirtschaftsakteure müssen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Anträge auf Überarbeitung oder Ergänzung der EPLs einreichen. Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) bewertet diese Anträge, und die Europäische Kommission entscheidet über ihre Aufnahme, Änderung oder Streichung.
Für weitere Informationen oder Unterstützung wenden Sie sich bitte an MTIC InterCert. Als benannte Stelle und akkreditiertes Prüflabor sind wir für Sie da.
Mail: info@mtic-group.org