Die neue EU-Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit

Am 13. Dezember 2024 wird die Anwendung der neuen EU-Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR – General Product Safety Regulation) verpflichtend, die die Richtlinie 2001/95/EG aufhebt.

Ziel der Verordnung ist es, die Produktkontrolle zu verstärken, den Informationsfluss über unsichere Produkte zu beschleunigen und Rückruf- und Rücknahmeaktionen umzusetzen.

Es wurden wichtige Neuerungen eingeführt, insbesondere für den Online-Handel.
Artikel 2 definiert die Anwendungsbereiche.
Die wichtigsten Neuerungen umfassen:

  1. Die Definition eines „sicheren Produkts“ beinhaltet nun Cybersicherheits-Merkmale und die Verpflichtung, die Angaben des Single Point of Contact anzugeben.
  2. Die Regelung des Online-Handels, die nun dem Offline-Handel gleichgestellt ist. Um die Produktsicherheit zu gewährleisten, führt die Verordnung neue Pflichten für Online-Verkaufsplattformen ein. Siehe Artikel 22.
  3. Pflichten für Wirtschaftsbeteiligte.

In Kapitel VI sieht die Verordnung das Safety Gate-System vor, das drei Elemente zur Warnung und Information über gefährliche Produkte umfasst:

  • Ein Schnellwarnsystem für gefährliche Nicht-Lebensmittelprodukte, über das die nationalen Behörden und die Kommission Informationen zu diesen Produkten austauschen können (Safety Gate-Schnellwarnsystem).
  • Ein Webportal zur Information der Öffentlichkeit und zur Einreichung von Beschwerden (Safety Gate-Portal).
  • Ein Webportal, über das Unternehmen ihrer Verpflichtung nachkommen können, Behörden und Verbraucher über gefährliche Produkte und Vorfälle zu informieren (Safety Business Gateway).